Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Hier finden Sie die Richtlinien, sowie das Antragsformular:
Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2025.pdf herunterladen (0.16 MB)
Antragsformular_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)
Eine Antragstellung sollte allerdings vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich.
Hier finden Sie ein Informationsblatt, welches zur Berechnung der Einkommenssteuer dient: Informationsblatt_zur_Einkommensberechnung_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.12 MB)
Achtung - Antragsteller*innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde:
Sie bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.
Achtung - Mindestpensionisten mit Bezug der Ausgleichszulage, denen 2024 der Heizkostenzuschuss bewilligt wurde:
Es ist keine Antragstellung erforderlich. Sie erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.
Sollte es Fragen geben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Tiroler Hilfswerk, Tel. 0512/508-3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at