Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. Derzeit verfügen alle Gemeinden über einen Flächenwidmungsplan. Dieser wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.
Online können Sie in den Flächenwidmungsplan im TIRIS (Achtung: keine Rechtsverbindlichkeit) Einsicht nehmen.
Außerdem ist es möglich unter nachstehendem Link direkt in Verordnungspläne und Widmungsbestätigungen Einsicht zu nehmen:
Direktlink Portal Tirol
Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an uns.